Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundestag hat gestern in 2./3. Lesung dem von Bundesinnenminister Otto Schily vorgelegten Gesetz zur Einrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zugestimmt.
In der Anlage erhalten Sie zu Ihrer Information
- den Auszug aus dem Plenarprotokoll,
- die Beschlussempfehlung des Innenausschusses und
- den verabschiedeten Gesetzentwurf.
Die Debatte lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Die Bundesregierung möchte mit dem neuen Amt ein „deutliches Zeichen für die neue Wertigkeit des Zivil- und Katastrophenschutzes“ setzen (Parl. Staatssekretär Fritz Rudolf Körper MdB, SPD). Das BBK verstehe sich als Dienstleistungszentrum des Bundes für die Behörden sowie die mitwirkenden Organisationen und Institutionen.
Seine Leistungen seien die Unterstützung bei der Vorsorgeplanung, besseres
Informations- und Koordinationsmanagement, eine effiziente Bund-Länder-Zusammenarbeit bei großflächigen Gefahrenlagen, Warnung der Bevölkerung, Stärkung der Selbsthilfefähigkeit der Bevölkerung, Wissenstransfer, Ausbildung, Fortbildung, Krisenmanagementtraining sowie die umfassende Abbildung und Bewertung der Lage im Einzelfall.
Umverteilungen von Zuständigkeiten im Zivil- und Katastrophenschutz zwischen Bund und Ländern seien mit dem neuen Bundesamt nicht verbunden.
Die Hauptaufgabe des BBK werde darin bestehen, Informationssysteme aufzubauen und vorzuhalten, die Kooperation und Verzahnung der Länder und des Bundes sowie der Hilfsorganisationen zu optimieren, eine abgestimmte Ausbildung und eine einheitliche Führungsstruktur auszubauen (Gerold Reichenbach MdB, SPD)
Die Fraktion CDU/CSU stimmte dem Regierungsentwurf zu. Hervorgehoben wurde unter anderem das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum (GMLZ). Ohne eine gemeinsame Einsatzzentrale, der für Großschadensereignisse klare Kompetenzen zugewiesen würden, werde es immer wieder Kompetenzgerangel und Koordinierungsprobleme geben (Beatrix Philipp MdB, CDU). Aus Sicht der Union ist die Bundeswehr ein integraler Bestandteil der erweiterten Katastrophenhilfe, und für ihr adäquates und rechtzeitiges Mitwirken sei eine Änderung des Grundgesetzes notwendig.
Bei der Ausstattung der Feuerwehr bestehe Handlungsbedarf. Die Abgeordnete Philipp verwies hier auf die Stellungnahme des Deutschen Feuerwehrverbandes im Vorfeld der Plenardebatte (Presseinfo vom 3. März).
Aus Sicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sei es besonders wichtig, die Informationen über Ressourcen durch Länder und Kommunen für das Deutsche Notfallvorsorge-Informationssystem denis bereitzustellen. Insbesondere die Kommunen täten sich damit schwer (Silke Stokar von Neuforn MdB, Grüne). Im Ehrenamt gelte es, noch mehr Konzepte auf allen Ebenen einzubringen, um das Ehrenamt zu stärken. Dies sei auch angesichts der demographischen Entwicklung notwendig.
Die FDP-Fraktion lehnte das Gesetz ab. Sie kritisierte, dass das neue Amt nicht operativ tätig werde und auch keine diesbezüglichen Kompetenzen habe (Gisela Piltz MdB, FDP).
Bundesinnenminister Otto Schily begrüßte in einer Presseveröffentlichung den Beschluss des Bundestags.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sönke Jacobs
Deutscher Feuerwehrverband
Vertretung der deutschen Feuerwehren in Berlin
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Telefon (030) 20674804
Telefax (030) 20674805