Beim Kommandantenseminar am letzten Wochenende befassten sich die Kommandanten der Feuerwehren im Landkreis Heilbronn unter anderem mit dem Entwurf der neuen Zuwendungsrichtlinien Feuerwehr, der Verwaltungsvorschrift Aus- und Fortbildung und dem Gesetzentwurf zur Einführung von Fahrberechtigungen für Feuerwehrangehörige.
Als Fazit lässt sich feststellen, dass der Entwurf der neuen Zuwendungsrichtlinien für die Feuerwehren nicht deren Erwartungen entspricht. Nicht nachvollziehbar ist zum Beispiel die Kürzung bei den TSF-W. Die vorgesehen Erhöhungen bei den übrigen Fahrzeugen decken nicht einmal ansatzweise die Mehrkostenentwicklungen der zurückliegenden Jahre.
Begrüßt wird, dass es auch zukünftig sowohl eine Pauschal- als auch eine Projektförderung geben soll. Allerdings sind die Führungskräfte der Auffassung, dass es im Bereich der Pauschalförderung eine Erhöhung geben müsste, denn gerade im Verwaltungshaushalt der Kommunen werde oft der Rotstift angesetzt und die Kommandanten müssten sich gerade im Bereich der Schutzkleidung, der Kommunikationstechnik, bei der Kleingerätebeschaffung usw., um eine sachgerechte Mittelausstattung bemühen.
„Völlig inakzeptabel ist jedoch die Neuregelung, dass die bisherige Frist innerhalb der mit einer bewilligten Maßnahme begonnen sein muss, von 9 auf 6 Monate verkürzt werden soll“, so Reinhold Gall. Das Erstellen von komplexen Ausschreibungsunterlagen ist nicht im Schnellverfahren zu erledigen sondern erfordert auch viel Abstimmung zwischen Feuerwehr und Verwaltung und dies brauche seine Zeit.
Abgelehnt wird von den Kommandanten die verbindende Festlegung das Leistungsabzeichen in Bronze zum Bestandteil der Truppmannausbildung zu machen. Gerade in der Altersgruppe die hiervon betroffen wäre, kommen auch Belastungen in der Schule bzw. der Berufsausbildung hinzu. Reinhold Gall: „Wir sollten die jungen Menschen nicht über Gebühr zeitlich belasten. Wer den Truppmannlehrgang absolviert, den 2-jährigen Ausbildungs- und Übungsdienst durchläuft, Zusatzqualifikationen wie Sprechfunker und Atemschutzgeräteträger erwirbt, eine Heißausbildung macht, der hat unter Beweis gestellt, das er leistungsbereit sei. Der Erwerb der Leistungsabzeichen kann, und soll sich nach Auffassung der Führungskräfte, hieran dann anschließen.“
Auch der Kreisjungendfeuerwehrwart Knut Steinbauer schließt sich dieser Auffassung an und weißt darauf hin, dass es wenig förderlich sei, so ziemlich alles was an Ausbildung möglich ist, in die ersten zwei Jahre des aktiven Dienstes zu packen. Gerade die Leistungsabzeichen sind Motivationsanreize auf die man nicht verzichten will, aber erst nach Ende der Grundausbildung.