Als „vernünftige Entscheidung des Bundesrates" lobte Kreisfeuerwehrchef Reinhold Gall den Beschluss, dass die Fahrer von Einsatzfahrzeugen bis 4,75 Tonnen zukünftig ohne zusätzliche Ausbildung fahren dürfen, bei schwereren Fahrzeugen bis 7,5 Tonnen eine praktische Unterweisung genügen wird. Damit sei ein weiterer Etappensieg für den „Feuerwehr-Führerschein" errungen, der die mittlerweile hohen Hürden für die Ehrenamtlichen der Freiwilligen Feuerwehr und anderer Rettungsdienste beim Fahren der Einsatzfahrzeuge senken soll, freut sich Reinhold Gall.
Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass die Feuerwehren, Rettungsdienste, Hilfsorganisationen und auch das Technische Hilfswerk zunehmend vor dem Problem stehen, dass ihnen Fahrer für die Einsatzfahrzeuge fehlen, Diese wurden aufgrund der modernen technischen Ausstattung in den letzten Jahre immer schwerer und wiegen kaum noch weniger als 3,5 Tonnen. Genau hier verläuft aber nach europäischem Recht die Grenze zwischen PKW und LKW, was dazu führt, dass jüngere Einsatzkräfte, die ausschließlich den Führerschein der Klasse B besitzen, nur noch Einsatzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen und zusätzlich einen Anhänger mit 750 Kilogramm fahren dürfen. Ältere Einsatzkräfte, die mit dem "alten" Pkw-Führerschein der Klasse 3 diese Fahrzeuge noch führen dürfen, scheiden zunehmend aus den ehrenamtlichen Diensten aus.
Um zu vermeiden, dass die ehreamtlichen Einsatzkräfte künftig alle zusätzliche Fahrstunden und Prüfungen absolvieren müssen, die neben Zeit auch viel Geld kosten, haben die Rettungsorganisationen darauf gedrängt, eine Lösung zu finden, die sich an der Situation für die Inhaber älterer Fahrerlaubnisse orientiert. Dies ist mit dem Beschluss des Bundestags gelungen.
Dazu der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes Heilbronn, Reinhold Gall MdL: „Neben den sachlichen Erwägungen ist dies auch ein deutliches Zeichen zur Unterstützung des Ehrenamtes und zur Funktions- und Einsatzfähigkeit vieler örtlicher Feuerwehren."
Laut Reinhold Gall sei jetzt der Bundestag gefordert, die sinnvolle Vorlage des Bundesrates aufzugreifen. Zudem fordert der Feuerwehrchef das Land Baden-Württemberg auf, bei den erforderlichen Ausführungsbestimmungen darauf zu achten, dass diese unbürokratisch und ortsnah umsetzbar sind.