Landesbranddirektor Dr. Karsten Homrighausen: „Kohlenmonoxid ist eine unsichtbare Gefahr und wirkt schon nach kurzer Zeit tödlich“
„Wer in geschlossenen Räumen einen Holzkohlegrill entfacht, der begibt sich in ein fast schon unkalkulierbares Risiko. Verbrennungsgase verbreiten sich unbemerkt im Raum und können zu schweren Vergiftungen und schlimmstenfalls zum Tod führen.“ Das sagte Landesbranddirektor Dr. Homrighausen. am Dienstag, 24. Januar 2017, in Stuttgart.
In der Nacht vom 22. auf den 23. Januar 2017 hatte ein 43-jähriger sich schwer verletzt, als er den kurz zuvor betriebenen Grill in seine Wohnung gebracht hatte. Durch die entstandene hohe Kohlenstoffmonoxid-Konzentration erlitt der Familienvater eine Rauchgasvergiftung. „Man kann es nicht deutlicher sagen: Wer in Innenräumen grillt, mit einem offenen Feuer oder mit einem nicht sachgemäß installierten Kamin heizt, spielt mit seinem Leben“, so Dr. Homrighausen.
Wenn kohlenstoffhaltiges Material wie Holzkohle nicht vollständig verbrennt, entsteht Kohlenmonoxid. Bei mangelhafter Luftzufuhr, zum Beispiel in geschlossenen Räumen, ist der Anteil der unvollständig verbrannten Kohle besonders hoch und es besteht akute Vergiftungsgefahr. „Kohlenmonoxid ist farb- und geruchlos, der Betroffene ahnt nichts von der tödlichen Gefahr. Nach dem Einatmen wird es schnell über die Lunge aufgenommen und kann bereits nach wenigen Minuten tödlich wirken“, warnt der Landesbranddirektor.
Die typischen Alarmsignale einer Vergiftung sind Kopfschmerzen, Schwindel, Ohrensausen, Sehstörungen, Erbrechen, Kurzatmigkeit und Muskelschwäche. Bei mittelschweren bis schweren Vergiftungen färbt sich die Haut hellrot. Anfangs können Erregungszustände, später Bewusstseinstrübungen auftreten. Tiefes Koma, Krampfanfälle, Herzrhythmusstörungen bis zum Kollaps sind weitere Folgen. Wenn eine Kohlenmonoxidvergiftung eintritt, ist es wichtig, dass die betroffene Person schnell behandelt wird, sonst drohen Langzeitschäden.
Tipps, um gefährliche Situationen zu vermeiden:
- Benutzen Sie Holzkohlegrills nie in geschlossenen Räumen, auch nicht als Wärmequelle.
- Feuerungsanlagen wie Kaminöfen dürfen nur in Betrieb genommen werden, wenn der Bezirksschornsteinfegermeister die
- Brandsicherheit und die sichere Abgasführung bescheinigt hat.
- Lesen Sie in jedem Fall vor Inbetriebnahme eines Heizgerätes die beigefügte Bedienungsanleitung sorgfältig durch und beachten Sie die Sicherheitshinweise.
- Bei Fragen wenden Sie sich an Ihren zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister.
Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg