Das Einsammeln von Tierkadavern gehört nicht zu den Aufgaben der Feuerwehren nach Feuerwehrgesetz. Je nach Lage vor Ort kann es aber dazu kommen, dass Feuerwehrangehörige mit dem Einsammeln von Tierkadavern beauftragt werden. Für diesen Fall sind folgende Punkte zu beachten:
1. Eigenschutz der Feuerwehrangehörigen
Zum Eigenschutz ist geeignete Schutzausrüstung zu tragen, bestehend aus mindestens Atemschutz (P 3-Filter, z. B. ABEK 2-P 3 oder FFP 3 oder gleichwertig), Körperschutz Form 2 (z. B. Infektionsschutzanzug, Einmalanzug), Handschuhe (z.B. Einmalhandschuhe), Gesichtsschutz (Haube oder Brille).
Eine eventuelle Reduzierung der Schutzstufe ist nur nach Rücksprache mit fachkundigem Personal möglich.
2. Entsorgung der Kadaver
Die Tierkadaver sollen in geeignete Behältnisse (z. B. Plastiksäcke) verpackt werden. Vor Ort ist zwischen den Ortspolizeibehörden bzw. unteren Verwaltungsbehörden abzustimmen, wohin die Kadaver von wem verbracht werden.
Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg