Guten Morgen,
derzeit wird in Berlin die Änderung der gesetzlichen Unfallversicherung beraten, der auch die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren unterliegen.
Im Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Wegeunfälle enthalten. Sie sollen also nach dem Willen der Projektgruppe des Bundes und der Länder auch weiterhin versichert bleiben.
Die Arbeitgeber haben das klare Ziel, die Kosten der Unfallversicherung deutlich zu reduzieren. Darum fordern sie, dass die Wegeunfälle künftig nicht mehr versichert sein sollen. Auf den beiliegenden Ausschnitt aus der Stuttgarter Zeitung verweise ich.
Der Wegfall des Unfallverscherungsschutzes bei Wegeunfällen würde die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen empfindlich treffen und das Ehrenamt stark schädigen. Darum setzt sich der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg nachhaltig für die Beibehaltung des Versicherungsschutzes bei Wegeunfällen ein.
Die Unfallkasse Baden-Württemberg bewertet derzeit die Auswirkungen der geplanten Änderungen auf die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen. Sobald Ergebnisse vorliegen, werden wir weiter informieren.
Insgesamt darf die Änderung der gesetzlichen Unfallversicherung nicht zu schlechteren Leistungen bei ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen führen. Gegebenenfalls sind Einschnitte über die zusätzlichen Leistungen oder die Mehrleistungen auszugleichen.
Mit herzlichen Grüßen
Willi DongusGeschäftsführerLandesfeuerwehrverband Baden-WürttembergRöhrer Weg 1271032 BöblingenTel. 07031/727011Fax 07031/727015E-Mail verbandfeuerwehr-bw.dewww.feuerwehr-bw.de