Gut dass es Feuerwehrverbände gibt, die EU-Vorgaben immer wieder rechtzeitig auf ihre Auswirkungen für die Feuerwehren prüfen, so Verbandsvorsitzender Reinhold Gall.
Wäre es nach dem Willen der EU gegangen, so hätten zukünftig die Maschinisten, als Fahrzeugführer von Löschfahrzeugen mit Gruppenbesatzung, die Fahrerlaubnis D1, d.h. für einen Kleinbus erwerben müssen.
Der Bundesrat hat nun eine Ausnahmeregelung beschlossen, die es ermöglicht auch weiterhin Feuerwehrfahrzeuge nach den derzeit gültigen Regeln zu fahren. Diese Ausnahmeregelung gilt auch für das THW und die Rettungsdienste.
Reinhold Gall: „ Wäre eine solche Ausnahmeregelung nicht gekommen, wäre dies nicht nur eine weitere Erschwernis für das Ehrenamt gewesen sondern auch teuer für die jeweiligen Träger“