Der Präsident der Deutschen Verkehrswacht (DVW) Prof. Kurt Bodewig, Bundesminister a. D., und der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) Dipl.-Ing. Hartmut Ziebs sprachen heute in Berlin über Grundfragen der Verkehrssicherheit.
Ein Kernthema war das Verhalten von Verkehrsteilnehmern nach einem Unfall. Trotz vereinfachter Regelungen wird die Rettungsgasse zu oft falsch oder gar nicht gebildet. Dadurch ist es für die Rettungskräfte der Feuerwehr schwierig, zur Unfallstelle durchzukommen. Ziebs: „Bei einem schweren Unfall können Sekunden über das Schicksal eines Menschen entscheiden. Wer Rettungskräfte bewusst behindert, nimmt in Kauf, dass sie zu spät eintreffen und keine Hilfe mehr leisten können. Aber: Strafen alleine helfen nicht: Die Menschen müssen noch besser aufgeklärt werden, damit sie im Ernstfall schnell und richtig handeln und eine Rettungsgasse bilden. Ich rege an, dass der Hinweis auf Rettungsgassen auch in Navigationsgeräten gegeben wird. Wir haben im Bundesverkehrsministerium gefordert, dass eine entsprechende Meldung bei Stau eingeblendet werden soll.“
Bodewig ergänzt: „Bei einem Unfall eine Rettungsgasse zu bilden, muss eine Selbstverständlichkeit sein. Menschenleben sind nicht verhandelbar. Daher begrüßen wir die deutlich angehobenen Strafen für Verkehrssünder, die sie nicht bilden oder am Unfallort sensationslüstern gaffen.“
Am 22. September 2017 hat der Bundesrat einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Diese sieht Geldbußen von mindestens 200 Euro, in schweren Fällen bis 320 Euro zuzüglich einem Monat Fahrverbot vor, wenn Autofahrer bei stockendem Verkehr auf Autobahnen keine Rettungsgasse für Polizei und Rettungskräfte bilden. Bisher waren lediglich 20 Euro fällig.
Während das Gaffen lange als Ordnungswidrigkeit galt und mit einem Bußgeld geahndet wurde, ist es seit Frühsommer 2017 eine Straftat. Wer nun durch Gaffen an einer Unfallstelle oder Blockieren der Rettungsgasse auf der Autobahn die Versorgung von Verunglückten erschwert, kann mit bis zu einem Jahr Haft bestraft werden.
Quelle: Deutscher Feuerwehrverband