Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Sonderrecht = Sonderpflicht

Informationen zu besonderen Verkehrssituationen bei Alarmfahrten

Feuerwehrangehörige sind bei Alarmfahrten körperlich und psychisch stark gefordert. Dem Auftrag, in angemessener Zeit Hilfe zu leisten, steht andererseits die Verkehrssicherheit gegenüber, ohne deren Beachtung keine Hilfe möglich ist.

Zum Tag der Verkehrssicherheit am 18. Juni 2011 hat die Landesfeuerwehrschule die beigefügte Ausarbeitung in Netz gestellt, die dazu dienen soll, sich wieder einmal besondere Verkehrssituationen bei Alarmfahrten bewusst zu machen.

Quelle: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg