Für Freitag den 06.10.17 hatte der Kreisfeuerwehrverband ein Seminar für Kassierer zum Thema er steuerrechtlichen Behandlung der Kameradschaftskassen jetzt und in Zukunft ausgeschrieben.
Nahezu 40 Kameradinnen und Kameraden aus den Freiwilligen Feuerwehr des Stadt- und Landkreises Heilbronn waren der Einladung gefolgt und hatten sich angemeldet. Teilweise wurden die Teilnehmer auch von Vertretern der Gemeinde- / Stadtverwaltung - Kämmerei begleitet. Die Freiwillige Feuerwehr Bad Rappenau konnte hierfür nach Terminabstimmung mit der Stadtverwaltung den Sitzungssaal im Rathaus als Veranstaltungsort zur Verfügung stellen. In Vertretung von OB Blättgen begrüßte Kommandant Felix Mann die anwesenden Teilnehmer. Anschließend konnte der Kassier des KFV Herbert Darilek in Vertretung des Verbandsvorsitzenden von Reinhold Gall noch einige einleitende Worte zum Seminar finden und gleichzeitig mit Enno Thönnes (Rechtsanwalt + Steuerberater) den Seminarleiter begrüßen.
Die erste Hälfte des Seminars beschäftigte sich mit dem derzeit gültigen Steuerrecht (Umsatzgrenzen, Wirtschaftsplan, Sondervermögen der Gemeinde etc.). In der Pause konnten bei einem Vesper bereits aufgekommene Fragen vertieft werden. Die 2. Hälfte vom Seminar beschäftigte sich mit der Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – §2b UStG. Die meisten Gemeinden nutzen hier die mögliche Übergangszeit bis 2020 / 2021 aus. Da die Feuerwehr hier zukünftig ab dem ersten Euro Umsatz Umsatzsteuerpflichtig sein wird ist eine frühzeitige Abstimmung mit der Kämmerei notwendig. Die Umsatzsteuervoranmeldung kann nur durch die Gemeinde erfolgen, die Feuerwehr muss hierzu nach Veranstaltungen umgehend die Umsatzahlen weitergeben. Weiterhin ist zu klären welchen Posten tatsächlich Umsatzsteuerlich relevant sein. Wie notwendig dieses Seminar war zeigten die zahlreichen Fragen bereits während dem Seminar sowie im Nachgespräch.
Herbert Darilek dankte zum Schluss Seminarleiter Enno Thönnes für das interessante und informativ gestaltet Seminar. Bis zur tatsächlichen Einführung wünschte er sich zur Stärkung des Ehrenamtes das über die politische Schiene hier noch eine möglichst einfache und praxisgerechte Lösung gefunden wird. Auch zukünftig sollte ein ehrenamtlich tätiger Kassier der Feuerwehr seine Kasse ohne Studium des Finanzrechtes führen können.