Der Vorsitzende des Kreisfeuerwehrverbandes Reinhold Gall mahnt beim dafür zuständigen Innenministerium des Landes Baden-Württemberg eine zügige Umsetzung des im Juli auf Bundesebene beschlossenen Feuerwehrführerscheins an. Dieses Dokument regelt die Erteilung von Fahrberechtigungen für die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste.
„Die Ausgestaltung der Richtlinien für das Führen von Fahrzeugen zwischen 3,5 und 4,75 Tonnen liegt in der Hoheit der Länder“, erläutert Gall und kritisiert, dass Innenminister Heribert Rech seit dem Beschluss im Juli „nichts unternommen habe, um die von den Rettungs- und Hilfsdiensten für die Ausübung ihrer Arbeit dringend benötigte Regelung umzusetzen“. Auch habe man es im letzten halben Jahr nicht geschafft, in dieser Frage Kontakt zu den betroffenen Verbänden, beispielsweise dem Landesfeuerwehrverband aufzunehmen. Im Landtag sagte Rudolf Köberle, Staatssekretär im Innenministerium, nun auf Anfrage des SPD-Abgeordneten eine Umsetzung bis März 2010 zu.
Auch bei der Ausgestaltung der Vorgaben für das Führen von Fahrzeuge von 4,75 bis 7,5 gehe es nicht richtig voran, so Reinhold Gall weiter. Für diesen Bereich sei zwar der Bund zuständig, hier aber solle der Minister über den Bundesrat Druck machen.
Reinhold Gall: „Ich erwarte, dass der Innenminister die betroffenen Verbände zügig an einen Tisch holt und spätestens bis zum nun zugesagten Termin praktikable Richtlinien vorschlägt. Damit wäre den Feuerwehren und ihren Partnerorganisationen mehr geholfen als mit den bisher erfolgten Lippenbekenntnissen.“