Das Landgericht Bonn hat mit einem Urteil vom 15. November dem Deutschen Wetterdienst (DWD) untersagt, seine WarnWetter-App in der jetzigen Form entgeltfrei zu verbreiten. Der DWD hat zwar Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts eingelegt. Er ist aber verpflichtet, zunächst das vorläufig vollstreckbare Urteil umzusetzen. Die kostenlose Version der WarnWetter-App kann daher nur noch inhaltlich stark eingeschränkt angeboten werden. Allerdings bietet der DWD für berechtigte Nutzer aus dem Bereich Bevölkerungsschutz einen kostenfreien Zugang zum vollen Leistungsspektrum der WarnWetter-App. Berechtigt sind haupt- oder ehrenamtlich in einer deutschen gemeinnützigen Organisation im Auftrag eines öffentlichen Rechtsträgers im Bereich von Katastrophen- und Bevölkerungsschutz Tätige, die das Angebot der kostenfreien WarnWetter-App ausschließlich für die haupt- bzw. ehrenamtliche Tätigkeit nutzen. Siehe hierzu auch die detaillierten Nutzungsbedingungen, die bei der Anmeldung akzeptiert werden müssen. Eine Registrierung ist unter https://www.warnwetterapp.de/registrierung/form möglich. Geben Sie dabei unbedingt genau Ihre Dienststelle an, damit
Sie zugeordnet werden können. Sobald eine Freigabe erfolgt, bekommen Sie einen Code zugeschickt.
Hinweis: Auf den Leistungsumfang der WarnApp NINA hat das Urteil keine Auswirkungen
Quelle: Innenministerium Baden-Württemberg