Die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49) schreibt regelmäßige Prüfungen für die Ausrüstung und Geräte der Feuerwehren vor.
Die Art, der Zeitpunkt und der Umfang der Prüfungen ergeben sich aus den Prüfgrundsätzen für Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr (DGUV Grundsatz 305-002).
Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg und die Unfallkasse Baden-Württemberg weisen auf einige grundsätzliche Anforderungen bei der Prüfung von Feuerwehrausrüstungen hin.
Diese Hinweise finden Sie hier:
http://www.fwvbw.de/fileadmin/Downloads/Aktuelles/Fachgebiete/Pruefgrundsaetze_Hinweise_IM_und_UKBW.pdf
Quelle: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg