Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) - Neuauflage

Die persönliche Schutzausrüstung der Feuerwehren unterliegt immer wieder normativen Änderungen. Mit der Herausgabe der europäischen Norm für die Schutzkleidung als DIN EN 469 im Jahre 2006 ist ein wesentlicher Schritt getan, dass unseren Feuerwehren eine Einsatzkleidung gemäß dem Stand der Technik zur Verfügung steht. Die in der Broschüre genannten Normen sind gemäß der europäischen PSA-Richtlinie „Richtlinie des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten für persönliche Schutzausrüstungen (89/686/EWG)“ verbindlich. Diese Richtlinie wurde durch die 8. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz in Deutschland umgesetzt (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlicher Schutzausrüstung, BGBl I vom 10. Juni 1992).
Die in der Broschüre genannten Auswahlkriterien sind Empfehlungen, die von vielen Feuerwehren aufgrund der in der Norm enthaltenen vielfältigen möglichen Leistungsanforderungen gewünscht werden. Insbesondere sei auf die Aussagen zur Sichtbarkeit der Einsatzkleidung hingewiesen.
Da immer wieder Fragen kommen, was mit der bisherigen Einsatzkleidung zu geschehen hat, erfolgt hier nochmals der Hinweis, dass die bisherige Einsatzkleidung weiterhin getragen werden darf, also nicht wegen einer Änderung der Norm alles neu beschafft werden müsste. Dies wäre weder von der Sache her richtig noch wirtschaftlich.
In der jetzt vorliegenden überarbeiteten Fassung wurde das Kapitel 1 „Universelle Feuerwehr-Einsatzkleidung“ und das Kapitel 4 „Feuerwehr-Sicherheitsschuhwerk“ der neuen Normung angepasst.