Eine Gefährdungsbeurteilung zählt wie die Alarm- und Ausrückeordnung zu den gesetzlichen Pflichten der Gemeinde bzw. Stadt als Träger des Brandschutzes. Sie ist seit vielen Jahren vorgeschrieben, auch für Freiwillige Feuerwehren – ohne Ausnahme. Nach der Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (DGUV Vorschrift 49) muss eine fortlaufende und dokumentierte Gefährdungsbeurteilung vorliegen. Verantwortlich für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist der Träger der Feuerwehr.
Für die Gefährdungsbeurteilung Freiwilliger Feuerwehren haben die Feuerwehr-Unfallkassen HFUK Nord, FUK Mitte und FUK Brandenburg eine spezielle Version von riskoo entwickelt. Sie hilft, den Prozess der Gefährdungsbeurteilung deutlich zu vereinfachen und unterstützt die Verantwortlichen der Feuerwehr in ihren Aufgaben. Die Software ist eine Online-Lösung zur Anwendung auf einem PC/Mac oder Tablet. Eine Installation des Programms ist nicht erforderlich, es muss lediglich ein Internet-Zugang zur Verfügung stehen. Riskoo steht allen Freiwilligen Feuerwehren kostenlos zur Verfügung!
Mehr erfahren:
https://www.hfuknord.de/hfuk/praevention/fachthemen/gefaehrdungsbeurteilung/gefaehrdungsbeurteilung.php
Quelle: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg