Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Neues Rundschreiben 431/2008 zum Thema Hanrath Schuhe

von Unfallkasse Baden-Württemberg

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem nun auch das Verwaltungsgericht Aachen über den Eilantrag der Fa. Hanrath bzgl. den Untersagungsverfügungen entschieden hat, hat unser Dachverband ein weiteres Rundschreiben (siehe Anlage) herausgegeben.

Der Eilantrag wurde abgelehnt und die Untersagungsverfügungen haben nach wie vor Bestand. Auch wenn der Hersteller immer wieder andere Aussagen tätigt bzw. Zertifikate vorlegt.Die benannten Feuerwehrstiefel der Fa. Hanrath entsprechen nicht der geforderten Norm und können deshalb nicht im Feuerwehrdienst eingesetzt werden.Somit haben auch die von uns im August 2008 gemachten Aussagen weiterhin Gültigkeit.

Ich bitte sie die Feuerwehren in Ihrem Zuständigkeitsbereich hierüber zu informieren.--Mit freundlichen GruessenFrank ObergökerAbteilung PraeventionUnfallkasse Baden-WuerttembergHauptsitz StuttgartAugsburger Strasse 700D-70329 Stuttgartfon: +49-(0)711-9321-324fax: +49-(0)711-9321-502frank.obergoekeruk-bw.dehttp://www.uk-bw.de