Aus alt mach neu: Mit der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ erscheint eine überarbeitete Unfallverhütungsvorschrift für den ehrenamtlichen Feuerwehrbereich (Freiwillige Feuerwehr). Die Vorschrift ersetzt die Unfallverhütungsvorschrift „Feuerwehren“ (GUV-V C53), die seit 1989 in Kraft ist. Weiterentwicklungen in der Feuerwehrtechnik, veränderte rechtliche Rahmenbedingungen und neue Erkenntnisse im Unfallgeschehen machten eine Überarbeitung notwendig. Die Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz stehen im Fokus des neuen Regelwerks.
Parallel erscheint die neue DGUV Regel „Feuerwehren“ (105-049), um die neuen Vorgaben ausführlich zu erläutern. Sie ersetzt die Durchführungsanweisungen der alten UVV.
Die neue DGUV Vorschrift 49 (UVV Feuerwehren) trat in Baden-Württemberg am 1.10.2019 in Kraft.
Mehr erfahren: https://www.fwvbw.de/uvv-feuerwehren,230.html