Die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland GEZ schreibt derzeit die Feuerwehren wegen des neuen Rundfunkbeitrages ab 2013 an. Dabei wird erläutert, was sich für Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr, Zivil- und Katastrophenschutz ändert. Weiter bittet die GEZ im Fragebogen um zusätzliche Angaben von Einrichtungen des Zivil- und Katastrophenschutzes.
- Die Einrichtung ist im einschlägigen Landesgesetz benannt. Bitte geben Sie Paragraph und Gesetz an.
- Das Landesgesetz enthält keine Auflistung der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten. Der amtliche Nachweis über die Verpflichtung ist beigefügt.
Diese Fragen lassen sich von einer Feuerwehr eigentlich nicht beantworten. Darum hat der Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg die GEZ angeschrieben.
Nach wiederholter Bitte um eine Antwort hat der Landesfeuerwehrverband von der GEZ die beiliegende Mitteilung erhalten bei Feuerwehren reicht es aus, die Anzahl der Beschäftigten anzugeben und auf das Feuerwehrgesetz zu verweisen. Auf die Anlage verweise ich. Der im Vordruck erwähnte amtliche Nachweis ist also nicht nötig.
Der Beitrag errechnet sich nach der Zahl der Betriebsstättenund der dort sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige sind keine sozialversicherungspflichtig Beschäftigen!
Bis zu acht Mitarbeitern pro Betriebsstätte ist 1/3 des Beitrages zu bezahlen, also 5,99 Euro/Monat. Beitragsfrei sind alle auf die Einrichtung zugelassenen Fahrzeuge. Im Ergebnis bedeutet dies, dass bei Feuerwehrhäusern mit bis zu acht hauptamtlichen Kräften ein Monatsbeitrag von 5,99 Euro anfällt.
Quelle: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg