Sehr geehrte Damen und Herren,
Seit Anfang des Jahres wird das Landesrecht Baden-Württemberg im Internet als Bürgerservice angeboten. Unter www.landesrecht-bw.de finden sich sämtliche Vorschriften des Landes, des Bundes und der EU in ihren aktuellen Fassungen. Auch die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg und des Staatsgerichtshofs können abgerufen werden. Das Portal hat zudem eine benutzerfreundlichen Suchfunktion und ist kostenlos zugänglich.
Dieser neue Service hilft auch den Führungskräften der Feuerwehren weiter. Nicht nur der stets aktuelle Text des Feuerwehrgesetzes kann dort abgerufen werden. Auch einschlägie Urteile zu verschiedenen Fragen des Feuerwehrwesens sind daraus zu ersehen.
Ich bitte Sie, die Feuerwehren hierüber zu informieren.
Mit freundlichen GrüßenHermann Schröder
InnenministeriumBaden-Württemberg- Landesbranddirektor -Postfach 10 24 4370020 StuttgartTel.: 07 11 / 231 3520