Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Neue Prüfdrücke für neue Druckschläuche

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) hat nach eingehenden Beratungen in der Fachgruppe Feuerwehren-Hilfeleistung die Geräteprüfordnung (GUV-G 9102) hinsichtlich der Prüfungen von Druckschläuchen nach DIN 14811 vom Januar 2008 ergänzt.

Näheres findet sich in den Anlagen, die die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg nach Absprache mit der Unfallkasse Baden-Württemberg hier veröffentlicht.