Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Neue Feuerwehr-Dienstvorschriften Dienstvorschriften FwDV DV/800 und FwDV/DV 810

von Medienteam KFV Heilbronn

Der „Ausschuss Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung (AFKzV)“ des Arbeitskreises V der Ständi-gen Konferenz der Innenminister und Senatoren der Länder hat die Einführung der Dienstvorschriften „Informations- und Kommunikati-onstechnik im Einsatz (FwDV/DV 800)“ und „Sprech- und Datenfunkverkehr (FwDV/DV 810)“ sowohl als Feuerwehr-Dienstvorschrift (FwDV) als auch als Dienstvorschrift für den gesamten Bevölkerungsschutz (DV) empfohlen. Die Dienstvorschriften richten sich als all-gemeine Dienstvorschrift (DV) an alle, die insbesondere den Digitalfunk nutzen. Dies sind neben den Feuerwehren der Rettungsdienst sowie die im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisationen.

Für Baden-Württemberg sind die bei-den Dienstvorschriften durch Schrei-ben unseres Referats 62 „Feuerwehr und Brandschutz“ vom 14. August 2019 bekannt gegeben. Durch die Regelungen der „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aus- und Fortbildung der Feuerwehrangehö-rigen in Baden-Württemberg vom 5. Februar 2018 (VwV-Feuerwehraus-bildung)“ sind die FwDV bei den Feuer-wehren verbindlich zu beachten. Die weiteren im Bevölkerungsschutz mit-wirkenden Einrichtungen und Organi-sationen wenden die DV 800 und DV 810 im Rahmen der Nutzung des Digi-talfunks BOS an.
Die Kommunikation im Einsatz erfolgt heute nicht mehr ausschließlich über den Funk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Viele Einsatzleitfahrzeuge und Einsatz-führungsstellen sind darüber hinaus mit weiteren Übertragungstechniken ausgestattet. Dies und selbstverständ-lich die voranschreitende Einführung des Digitalfunks BOS hat eine grundle-gende Überarbeitung der aus den 1980er Jahren stammenden Dienst-vorschriften zum IuK-Einsatz erforderlich gemacht.

In der FwDV/DV 800 sind die grundle-genden Techniken und technik-übergreifende Handlungsanweisungen (z. B. Vorrangstufen und Buchstabier-alphabet) des IuK-Einsatzes beschrie-ben. Diese Gesichtspunkte werden unabhängig vom gewählten Übertra-gungsweg verwendet. Ein besonderes Augenmerk wurde bei der Überarbei-tung auf die Beachtung der Grundsät-ze zur Informationssicherheit gelegt.

Die FwDV/DV 810 berücksichtigt die technischen Besonderheiten und die Abwicklung des Sprech- und Daten-funkverkehrs im Digitalfunk BOS sowie im Analogfunk der BOS. Da die grundlegenden Regelungen für alle BOS gleichermaßen gelten, wird ein rei-bungsloser Funkverkehr gewährleistet.
Um einen länderübergreifenden Ein-satz sicherzustellen, können daher nur Verfahrensweisen geregelt werden, die bundesweit und für die betreffenden BOS einheitlich sind, wobei die Vor-schriften für den IuK-Einsatz erstmals als von der Polizei unabhängige Dienstvorschriften erstellt wurden; inhaltlich sind sie im Wesentlichen identisch. Darüber hinaus gelten die länder- und organisationsspezifischen Regelungen ergänzend. In Baden-Württemberg sind dies beispielsweise die Beiträge der Schriftenreihe „Regelungen zum Betriebshandbuch Digitalfunk BOS“ des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration, die veröffentlicht und auf der Homepa-ge der Landesfeuerwehrschule einge-stellt sind.
Die neuen Dienstvorschriften FwDV/DV 800 „Informations- und Kommuni-kationstechnik im Einsatz“ und FwDV/DV 810 „Sprech- und Datenfunkver-kehr“ können auf der Homepage der Landesfeuerwehrschule unter folgen-dem Link abgerufen werden: https://www.lfs-bw.de/Fachthemen/RechtOrganisation/Seiten/fwdv.aspx