Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg fordert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Gemeindefeuerwehr.
Ein Feuerwehrbedarfsplan nach diesem Muster enthält wesentliche Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr.
Das Muster für den Feuerwehrbedarfsplan gibt keine Standards vor. Diese Beurteilung liegt in der Zuständigkeit der Gemeinde.
Zur Festlegung der Mindestanforderungen bezüglich Personal und Ausstattung wird auf die vom Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg im Einvernehmen mit dem Gemeindetag, dem Städtetag und dem Innenministerium herausgegebenen „Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr“ verwiesen.
Der Feuerwehr-Bedarfsplan besteht aus folgenden Teilen:
- A Gemeindestruktur
- B Feuerwehrstruktur und ggf. Abteilungsstrukturen
- C Individuelle Bewertung des örtlichen Risikos
- D Fahrzeug-Konzeption
Das vorliegende Muster wurde vom Innenministerium Baden-Württemberg in Zusammenarbeit mit den Kreisbrandmeistern und den Feuerwehrkommandanten der Stadtkreise erstellt. Gemeinden kleinerer und mittlerer Größe soll es als Leitfaden bei der Aufstellung ihrer Feuerwehrbedarfsplanung dienen.