Sehr geehrter Herr Dongus,
wir haben uns soeben telefonisch über den eingescannten Zeitungsartikel unterhalten, in dem erwähnt wird, dass nach Aussage des Landesfeuerwehrverbandes Baden-Württemberg von Schadensfällen durch Mini-Heißluftballone verschont geblieben sei.
Wie bereits mitgeteilt, haben wir uns als Gebäude-Feuerversicherer aktuell mit einem Brandschaden zu befassen, der sich in der Nacht vom 13./14.10.2007 im Haus eines unsererer Versicherungsnehmer in der Nähe von Freiburg ereignete. Brand ursächlich war nachgewiesenermaßen eine Sky-Laterne, die von einer Hochzeitsgesellschaft vom Innenhof eines Hotels, circa 150 m vom Anwesen unseres Versicherungsnehmers gestartet wurde, und die bei leichter bis mäßiger Brise brennend auf dem Hausbalkon unseres VN niederging. Bei der Brandursachenermittlung konnte im Brandschutt dort das Drahtgestell einer Himmelslaterne sichergestellt werden.
Wir regressieren derzeit unsere Brandaufwendungen mit einem Zeitwertschaden von ca. 250.000,00 EUR gegen diejenige Person, welche die Skylaternen besorgte und auch mit startete vor dem LG Freiburg. Parallel läuft gegen diese Person vor dem Amtsgericht Freiburg (25 Cs AK 2135/08) ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung.
Vom Innenministerium Baden-Württemberg hatte ich kürzlich zu diesem Thema telefonischen Kontakt mit Herrn Antor.
Für etwaige Rückfragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.Mit freundlichen GrüßenVolker Wirth
Rechtsanwalt und Justiziar,Handlungsbevollmächtigter Recht- Rechtsabteilung RK1 -SV SparkassenVersicherung Holding AGLöwentorstraße 65D-70376 Stuttgart