Anbei finden Sie einen Zeitungsbericht aus dem Schwäbischen Tagblatt, in dem berichtet wird, dass das Landratsamt das DettenhausenerFeuerwehr-Ehrenamtskonzept beanstande. Zitat: „"Grundsteuer undKindergartengebühren haben nichts mit dem Feuerwehrdienst zu tun und können deshalb auch nicht zum Förderkriterium gemacht werden", teilte Landrat Joachim Walter mit. Andere Vergünstigungen sind laut der Erklärung zulässig.So soll den Feuerwehrleute etwa ein Teil der Kosten für Besuche imFitness-Studio abgenommen werden.“
Zudem habe ich Ihnen noch das ursprüngliche Konzept von der Website der Gemeinde Dettenhausen beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Silvia Darmstädter
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Feuerwehrverband e.V.
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