In einem Erlass wurden die Eckpunkte festgelegt, die es zu beachten gilt, wenn Feuerwehren künftig Kindergruppen anbieten
In einem Erlass hat das Innenministerium die Eckpunkte festgelegt, die es zu beachten gilt, wenn Feuerwehren künftig Kindergruppen als Teil der Jugendfeuerwehr gründen möchten. Mädchen und Jungen dürfen ab dem Grundschulalter in den Kindergruppen aktiv werden, mit dem zehnten Lebensjahr wechseln sie in die Jugendgruppe der Jugendfeuerwehr. Das Konzept stellt die qualifizierte Betreuung der Kinder durch speziell geschulte Feuerwehrangehörige sicher. Spiel und Spaß stehen im Vordergrund. Die altersgerechte Begleitung wird durch spezielle Lehrgänge für die Gruppenleiter gewährleistet. Entsprechende Seminare bietet die Landesfeuerwehrschule an.
Als Entscheidungsgrundlage für Kindergruppen in der Feuerwehr hat die Landesfeuerwehrschule ein entsprechendes pädagogisches Konzept entwickelt. Eingeflossen sind dabei Erfahrungen aus bereits bestehenden Gruppen, allgemeine entwicklungsphysiologische und –psychologische Erkenntnisse sowie rechtliche Aspekte. Das Eckpunktepapier wurde mit dem Landesfeuerwehrverband, dem Städte-, Gemeinde und Landkreistag und der Unfallkasse Baden-Württemberg abgestimmt.