Seit einiger Zeit werben Akademien usw. für ihre Fortbildungsangebote u. a.
mit Hinweisen auf die Gefährdungsbeurteilungen nach der
Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“.
Die Unfallkasse Baden-Württemberg gibt abgestimmt mit dem Innenministerium
die beiligenden Hinweise zur Gefährungsbeurteilung bei der Feuerwehr. Bitte
beachten und an die Feuerwehren weiter geben.
Mit herzlichen Grüßen
Willi Dongus
Geschäftsführer
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg
Röhrer Weg 12
71032 Böblingen
Tel. 07031 727011
Fax 07031 727015
E-Mail verbandfeuerwehr-bw.de
www.feuerwehr-bw.de