Ab voraussichtlich dem 1. März schreiben Bestimmungen im Rundfunkstaatsvertrag und im Telemediengesetz die Angaben vor, die Webmaster über sich preisgeben müssen. Rechtlich zugelassene Anonymität bleibt die große Ausnahme.
Mehr Informationen gibt es unter http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24689/1.html
Unter diesem Bericht hier habe ich eine PDF, welche man schon in einer Verbandsnachricht vom 12.04.2005 findet angehängt, in der auch ein Musterimpressum angegeben ist.
Marcel Karger
Webmaster KFV Heilbronn