Feuerwehrangehörige der Freiwilligen Feuerwehren erhalten bei Unfällen im Feuerwehrdienst vielfältige Leistungen unterschiedlicher Art.
So werden
- Sachleistungen - wie z.B. medizinische Leistungen (incl. Reha-Leistungen) oder Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Geldleistungen an Feuerwehrangehörige – wie z.B. Verletztengeld
- Geldleistungen an Hinterbliebene – wie z.B. Renten
- Pauschalen – wie z.B. Sterbegeld, Einmalzahlungen
- Unterstützungsleistungen bei Unfällen, die nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt werden,
zur Verfügung gestellt.
Zum 01.01.2019 bestehen aufgrund der Erhöhung diverser Grenzwerte wieder höhere Leistungen, insbesondere bei den Geldbeträgen, Renten und Pauschalen.
In dieser Übersicht sind alle möglichen Leistungen zusammen gefasst:
http://www.fwvbw.de/fileadmin/Downloads/Aktuelles/Fachgebiete/Sozialwesen_Leistungen_01.01.2019.pdf