Der Arbeitskreis Technik und Ausrüstung im Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg hat in Zusammenarbeit mit der Prüfstelle für Feuerwehrgeräte beim TÜV SÜD Hinweise zur Konzeption von Feuerwehrfahrzeugen in Baden-Württemberg erstellt.
Die Arbeitsunterlage beschreibt mögliche technische Ausstattungen und Ausrüstungen bei Löschfahrzeugen (TSF-W, MLF, LF 10 und HLF 10, LF 20 und HLF 20) und gibt Hinweise zum Zweck, den technischen Konsequenzen, den Mehrgewichten, den technischen Notwendigkeiten und des Mehrpreises, so weit dazu Informationen vorliegen.
Zur Beschaffung eines Löschfahrzeuges ist es zwingend erforderlich, dass mindestens die entsprechende Fahrzeugnorm in der aktuellen Version vorliegt (also z. B. DIN 14530-5 für LF 10). Normen können beim Beuth-Verlag bestellt werden, wobei dies im Internet elektronisch sehr schnell geht.
DIN EN 1846 definiert die grundlegenden Forderungen an Sicherheit und Leistung bei einem Feuerwehrfahrzeug. National werden diese Anforderungen durch E DIN 14502-2 und DIN 14502-3 ergänzt. In diesen Normen werden von vorneherein einige Elemente gefordert, die interessanterweise gelegentlich mit Aufpreis, also als Sonderausstattung, angeboten werden. Wird aber ein Feuerwehrfahrzeug auf Grundlage der anzuwendenden Normen (DIN 1846, E DIN 14502-2, DIN 14502-3 sowie der eigentlichen Fahrzeugnorm wie z. B. DIN 14530-27 für HLF 20) ausgeschrieben, müssen alle Forderungen der Norm von den Herstellern bereits im Angebot berücksichtigt werden.
Derzeit sind für Sitze entgegen der Fahrtrichtung keine Rückhaltesysteme (sprich: Sicherheitsgurte) vorgeschrieben. Grundsätzlich sollte aber immer für alle Sitze (also auch die entgegen Fahrtrichtung) geeignete, sichere und ergonomische Rückhaltesysteme gefordert werden (mindestens Beckengurte, soweit die StVZO nicht weiter gehende Forderungen nennt).
Quelle: Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg