Das Innenministerium sendet beiliegend die ländereinheitlich abgestimmten Sicherheitshinweise des AFKzVs zum Umgang von Pressluftatmern der Feuerwehren nach thermischer Belastung.
Diese Hinweise wurden kurzfristig erstellt, nachdem durch Erkenntnisse der EXAM BBG Prüf- und Zertifizier GmbH sowohl Verunsicherungen bei den Feuerwehren als auch Klärungsbedarf im Interesse des sicheren Umgangs mit Pressluftatmern notwendig wurde.
Die Landratsämter werden gebeten, die Hinweise an die zuständigen Gemeinden und insbesondere an die Atemschutzwerkstätten weiterzuleiten.
gez. Hermann Schröder