Das Bundesministerium für Justiz bietet auf seinen Internetseiten hilfreiche Informationen zum Thema „Anbieterkennzeichnung in Internetauftritten" an. Diese sind unter der unten genannten Adresse als pdf-Datei erhältlich.
www.bmj.de/files/-/3283/Allgemeine%20Hinweise%20zur%20Anbieterkennzeichnungspflicht%20im%20Internet.pdf