Die Skylaternen, auch als Himmelsfackeln oder Wunschlaternen angeboten, funktionieren wie ein Mini-Heißluftballon. Unter einer weißen oder farbigen Hülle aus Papier ist eine Brennvorrichtung (offene Flamme) angebracht, die die Luft in der Papierhülle erhitzt. Nach ausreichender Erhitzung steigt der Mini-Ballon hoch, die Herstellerangaben nennen bis zu 500 m als maximale Flughöhe.
Das Innenministerium Baden-Württemberg teilt mit, dass diese "Himmelslaternen" nur mit Erlaubnis der Luftfahrtbehörde verwendet werden dürfen.
Die Luftfahrtbehörde im Regierungspräsidium Karlsruhe macht dazu folgende Aussagen: "Rechtlich gesehen werden aus unserer Sicht die Skylaternen als ungesteuerte und unbemannte Flugkörper mit Eigenantrieb eingestuft, für deren Aufstieg eine Erlaubnis der Luftfahrtbehörde nach § 16 Abs. 1 Nr. 5 LuftVO erforderlich ist. Zuständige Luftfahrtbehörde ist das Regierungspräsidium.
Aus Gründen der Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere im Hinblick auf die Brandgefahren, können wir in Abstimmung mit der Feuerwehr seitens des Regierungspräsidiums allerdings keine Erlaubnisse erteilen.
Wir bitten um Verständnis.
Im übrigen stellt das ungenehmigte Aufsteigenlassen solcher Laternen ohne Erlaubnis eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis 50.000 Euro geahndet werden kann, sofern es sich nicht nach anderen Vorschriften um eine Straftat handelt."
Für die Feuerwehren besteht wohl kein Zweifel, dass neben der Gefährdung des Luftverkehrs auch ein unkontrolliertes Brandrisiko vorhanden ist.
Gerade bei Trockenheit sind diese Himmelslaternen eine unberechenbare Gefahrenquelle für Wälder, Wiesen, Gärten und auch bauliche Anlagen.
Bei Anfragen wird den Feuerwehren empfohlen auf die zuständige Luftfahrtbehörde zu verweisen.