Der Bundesrat berät heute über eine Strafrechtsverschärfung zur Bestrafung von Gaffern. „Die Bundesratsinitiative zum ,Gaffer-Gesetz‘ ist ein Schritt in die richtige Richtung, löst aber das Problem nicht“, stellt Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), fest. Der niedersächsische Antrag beabsichtigt die Einführung eines neuen Paragraphen zur Ahndung der Behinderung von Einsätzen. Erstmals soll zudem das Fotografieren von toten Unfallopfern unter Strafe gestellt werden.
„Es muss allen Menschen klar sein: Gaffen ist menschenverachtend. Schluss mit der Schaulust!“, erklärt Ziebs. „Wir brauchen eine stärkere Sensibilisierung der Bevölkerung für das Leid von Unfallopfern – da besteht Nachhilfebedarf. Gesetzesänderungen sind als flankierende Maßnahmen sinnvoll, reichen aber alleine nicht aus“, ergänzt der Verbandspräsident.
Der Deutsche Feuerwehrverband will zu einem Runden Tisch zur Problematik einladen. Hier sollen Verantwortliche aus der Politik, dem Bevölkerungsschutz, den Strafverfolgungsbehörden und den Medien gemeinsam an einem ganzheitlichen Konzept gegen Gaffer arbeiten.