Reinhold Gall, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Heilbronn begrüßt die schnelle Verurteilung eines in der Silvesternacht festgenommen Täters, der Polizeibeamte angegriffen hatte.
Die zurückliegende Silvesternacht hat in Erinnerung gerufen, dass es seit Jahren einen bedenklichen Trend gibt, der darin gipfelt, Polizeibeamte, Rettungsdienstmitarbeiter oder Einsatzkräfte der Feuerwehren anzugreifen, sie bei ihrer Arbeit zu hindern und sie zu verletzten. Menschen, die im Haupt- oder Ehrenamt unseren Rechtsstaat schützen, vor Ort oder im Krankenhaus Patienten versorgen, die retten und schützen. Szenen wie zuletzt in Berlin kennen wir erfreulicherweise, zumindest in der Form, bei uns bislang nicht. Gleichwohl ist auch unsere Polizei und sind unsere Rettungs- und Einsatzkräfte, aber auch Klinikpersonal damit konfrontiert, dass ihre Anweisungen missachtet, sie angepöbelt oder bedroht werden.
Diese gesellschaftliche Verrohung scheint sich jedoch fortzusetzen und zu verschärfen. Darauf hat die Politik und der Gesetzgeber erfreulicherweise reagiert und die Rechtsgrundlage geschaffen, Täter härter zu bestrafen. Leider ist dies aber in den zurückliegenden Jahren so nicht erfolgt. Dabei ist nach Auffassung des Vorsitzenden des Kreisfeuerwehrverbandes Reinhold Gall die Rechtslage ziemlich eindeutig. In §223 des Strafgesetzbuch (StGB) heißt es, wer andere Menschen vorsätzlich körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt begeht eine Körperverletzung.
Und im §224 heißt es, wer die Körperverletzung mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs begeht, muss sich wegen „gefährlicher Körperverletzung“ verantworten. Dass Böller und Feuerwerkskörper, wenn sie gegen Menschen eingesetzt werden, zu gefährlichen Werkzeugen gehören, sollte unstrittig sein. Für eine solche gefährliche Körperverletzung sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor.
Beim Widerstand gegen Einsatzkräfte (§113 StGB) gilt vergleichbar, dass wer ein gefährliches Werkzeug bei sich führt, mit einer Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 5 Jahren bestraft werden kann. Eine Geldstrafe erlaubt das Gesetz nicht mehr. Dieser besonders zu schützende Personenkreis umfasst auch die Helferinnen und Helfer der Feuerwehren, der Rettungsdienste und des Katastrophenschutzes.
Der Verbandsvorsitzende hofft, dass das schnelle Urteil des Amtsgerichts Heilbronn ein Zeichen, insbesondere bei denen setzt, die den Rechtsstaat nicht anerkennen und die Rettungskräfte hindern, Menschenleben zu retten oder Sachwerte zu schützen.