In DIN 14530-5 - Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 und HLF 10/6 sind die zulässigen Gesamtgewichte mit maximal 11.000 kg festgelegt.
In der Praxis zeigt sich, dass je nach Wahl der Fahrgestelle, den zusätzlich gewünschten Beladungen und wegen gewünschter vergrößerter Löschwasserbehälter es vor allem bei HLF 10/6 mit Allradantrieb zu Problemen hinsichtlich Einhaltung einer Gesamtmasse von 11.000 kg kommt. Die Angelegenheit bezüglich der Gewichtsgrenzen wurde deshalb schon mehrfach im zuständigen Normenausschuss des DIN behandelt. Derzeit ist eine Überarbeitung der Norm dahingehend vorgesehen, dass jeweils eine getrennte Norm für das LF 10/6 und das HLF 10/6 erarbeitet werden soll. Die Normungsarbeit dafür wird sich noch geraume Zeit hinziehen, so dass mit einem Erscheinen der neuen Normen nicht vor Mitte des Jahres 2011 zu rechnen ist. Es zeichnet sich allerdings ab, dass es hinsichtlich der zulässigen Gesamtgewichte zu einer Erhöhung auf maximal 12.000 kg kommen wird.Im Hinblick auf diese mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretende Gewichtsänderung in der Norm bestehen seitens des Innenministeriums keine Bedenken, wenn Löschgruppenfahrzeuge LF 10/6 und HLF 10/6 ab dem Bestelljahr 2010 mit einer zulässi-gen Gesamtmasse von maximal 12.000 kg geplant und ausgeführt werden. Diese Rege-lung gilt pauschal und ersetzt Einzelausnahmegenehmigungen hinsichtlich der zulässigen Gesamtmasse.Hinweis:Die Zuwendungssätze des Landes nach VwV-Z-Feu gelten unverändert weiter.