Qualität, Effizienz, Bürgerfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit sind Anforderungen, welche die Allgemeinheit heute an öffentliche Einrichtungen stellen. Die öffentliche Daseinsvorsorge, auch die der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr, ist hiervon nicht ausgenommen. Auch von der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr werden eine hohe Zuverlässigkeit und ein hoher Sicherheitsstandard bei gleichzeitiger wirtschaftlicher Leistungserbringung erwartet. In Notsituationen erwarten die Bürgerinnen und Bürger gezielte und qualifizierte Hilfe. Den Leitstellen kommt hierbei eine Schlüsselfunktion zu.
Die Gemeinsamen Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr wurden von der Arbeitsgruppe „Sicherheit im Leitstellenbetrieb“ erstellt. Beteiligt waren Innenministerium, Ministerium für Arbeit und Soziales, Landkreistag, Städtetag, DRK-Landesverband Baden-Württemberg e.V., DRK-Landesverband Badisches Rotes Kreuz e.V., AOK Baden-Württemberg, VdAK/AEV -Landesvertretung Baden-Württemberg, IKK Baden-Württemberg und Hessen, Landesfeuerwehrverband und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg.
Beschlossen im Landesausschuss Rettungsdienst am 30.11.2007 und im Landesfeuerwehrbeirat am 13.11.2007.