Winterliche Grippewelle kann Einsatzfähigkeit von Feuerwehren begrenzen Zur Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren empfiehlt der Bundesfeuerwehrarzt des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), Prof. Dr. Peter Sefrin, die freiwillige Grippeschutzimpfung. „Bei Ausbruch einer Grippe ist mit einer Übertragung von Mensch zu Mensch zu rechnen, so dass häufig mit dem Ausfall einer größeren Anzahl von Menschen zu rechnen ist. Bei der Grippeepidemie kommt es zu circa 1,6 Millionen arbeitsunfähigen Erkrankten. Dies kann die Einsatzfähigkeit von Feuerwehren begrenzen. Eine Impfung ist damit nicht nur ein sinnvoller Schutz für den Einzelnen, sondern kann auch den Schutz der Bevölkerung bei Gefahrenlagen unterstützen“, erklärt Sefrin.
Unverträglichkeiten sind gering und können beim Hausarzt erfragt werden. Die Schutznotwendigkeit ist nicht nur beschränkt auf alte und wenig resistente oder Personen mit Vorerkrankungen, sondern bezieht sich auch auf gesundes und widerstandsfähiges Personal der Feuerwehren. Feuerwehrangehörige gehören zudem aufgrund ihrer Tätigkeit zu den Personen mit erhöhter Gefährdung.
Eine durchgemachte Grippe zum Beispiel im vergangenen Jahr bietet ebenso wie eine vorherige Impfung keinen Schutz vor einer neuerlichen Infektion, da sich die Virentypen ständig ändern. Der Impfstoff kann selbst keine Grippe hervorrufen und schützt nicht vor einfachen Erkältungskrankheiten.