„Die Feuerwehren sollten von der EU-Arbeitszeitrichtlinie ausgenommen werden“, fordert der Deutsche Feuerwehrverband (DFV). Ein unlängst ergangener Beschluss des Europäischen Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten zur Arbeitszeitrichtlinie führt zur Aufhebung des von den EU-Staaten nach jahrelangem Streit gefundenen Ratskompromisses über die in der Europäischen Union maximal zulässige Arbeitszeit.
Hiervon sollen in Zukunft auch die Feuerwehren betroffen sein. „Wir beobachten diese Entwicklung mit großer Sorge“, erklären Ulrich Behrendt, Vizepräsident des DFV, und Raimund Bücher, Vorsitzender des Werkfeuerwehrverbands Deutschland. „Eine Umsetzung der Beschlusslage führt zur Aufhebung der bei den Feuerwehren üblichen flexiblen Arbeitszeitsysteme, die an sehr vielen Standorten auf nationalen Ausnahmeregelungen beruhen. Durch eine Änderung der bestehenden Möglichkeiten ist damit das durch die Feuerwehren gewährleistete flächendeckende Gefahrenabwehrsystem in Deutschland an vielen Stellen gefährdet“, warnen Behrendt und Bücher vor den Folgen der veränderten Richtlinie.
„Die Arbeitsbelastung von Krankenhausärzten und Feuerwehrangehörigen ist nicht vergleichbar. Die Einsatzfrequenzen und -zeiten der Feuerwehrleute liegen weit unter denen von Ärzten in Krankenhäusern. Eine Übernahme der für Krankenhausärzte berechtigten Regelungen auf den Dienst von Feuerwehrangehörigen ist daher unter dem Gesichtspunkt des Arbeitsschutzes nicht begründbar“, erläutern die Experten den Hintergrund der Forderung.
Die derzeit überwiegend praktizierten Arbeitszeitmodelle mit 24 Stunden-Diensten und Blöcken mit in der Regel jeweils achtstündiger Arbeitszeit, Bereitschaftszeit und Bereitschaftsruhezeit gewährleisten die erforderliche Sicherheit in den betreuten Bereichen, außerhalb von Ereignissen ohne tatsächliche Arbeitsleistungen in den Bereitschaftszeiten. Der Rund-um-die-Uhr-Schutz muss bestehen bleiben. Vergleichbares bieten lediglich Schichtsysteme in Richtung „Vollkonti-Betrieb“ (3x8 Stunden Arbeitzeit pro Tag), also eine deutlich größere Anzahl täglicher, sozial belastender Arbeitsschichten.
„Ein Wegfall der ,opt-out'-Möglichkeit würde an den meisten Standorten unvermeidbar zu einer Unterbesetzung der Feuerwehren führen, da ausgebildete Feuerwehrangehörige jetzt und auch in Zukunft nicht auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Letztlich ergeben sich hieraus erhebliche Defizite in der Sicherheit“, verdeutlichen Behrendt und Bücher.
Hintergrund zur EU-Arbeitszeitrichtlinie:
Mit der Bestätigung der Haltung des Europäischen Parlaments aus der ersten Lesung soll die wöchentliche Arbeitszeit auf 48 Stunden begrenzt bleiben. Nationale Ausnahmeregelungen und damit die unter „opt-out“ bekannte Ausnahme sollen innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten der Arbeitszeitrichtlinie auslaufen. Bei der Anrechnung von Bereitschaftszeit stimmte der Ausschuss dafür, dass im Prinzip alle Bereitschaftszeit als Arbeitszeit gewertet soll.
Auch der Wegfall der „opt-out“-Regel würde die hauptberuflichen Feuerwehren in ihrem Bestand gefährden. Die Notwendigkeit eines Erhalts des an sehr vielen Standorten üblichen 24 Stunden-Dienstes im Rahmen der in Deutschland mit § 7 Abs. 2a Arbeitszeitgesetz eingeführten Regelung, die in Europa als „opt-out“-Regel bekannt ist, und damit der Erhalt einer Möglichkeit einer Wochenarbeitszeit von mehr als 48 Stunden für die Feuerwehren begründet sich insbesondere darin, das für die Aufrechterhaltung der Sicherheit in den Bereichen des Brandschutzes, der technischen Hilfeleistung und des Rettungsdienstes notwendige Maß an Flexibilität zu erhalten.