Der Deutsche Feuerwehrverband begrüßt die Initiative Hilfen für Helfer von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück. Die geplante Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 2100 Euro pro Person sowie die höhere Steuerfreigrenze für gemeinnützige Vereine von 35 000 Euro motivieren Ehrenamtliche und erleichtern die verlässliche Finanzierung der Verbände, sagt DFV-Präsident Hans-Peter Kröger vom Spitzenverband der Feuerwehren.
Abstimmungsbedarf sieht Kröger noch bei der Ausgestaltung der förderungswürdigen Zwecke: Hier müssen wir sehr aufpassen, dass die gemeinnützige Arbeit der Feuerwehrvereine und -verbände auch künftig abgesichert ist.
Als wichtiges Signal wertet der Feuerwehr-Präsident, dass der Bundesfinanzminister nicht dem restriktiven Konzept des wissenschaftlichen Beirates gefolgt ist, sondern sich für seinen Gesetzentwurf offenbar sehr genau mit den Vorschlägen der Organisationen im Ehrenamt auseinandergesetzt hat. Kröger: Der Deutsche Feuerwehrverband hat die Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts in den vergangenen Monaten aufmerksam und konstruktiv begleitet. Unsere Delegiertenversammlung hat erst vor einem Monat in einer Resolution die Position des Ehrenamtes verdeutlicht. Es ist gut zu wissen, dass Minister Steinbrück ein offenes Ohr für unsere Anliegen hat.
Die höhere Übungsleiterpauschale ist nach Überzeugung von Kröger hilfreich, um besonders beanspruchte Funktionsträger wirksam von steuerlichen Folgen zu entlasten. Enttäuscht zeigt sich der Feuerwehr-Präsident allerdings davon, dass die Idee einer allgemeinen Ehrenamtspauschale von 300 Euro nur bürgerschaftlich Engagierten im pflegerischen Bereich zugute kommen soll. In den Feuerwehren übernehmen mehr als eine Million Frauen und Männer Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge. Die meisten von ihnen erhalten keinerlei Aufwandsentschädigung. Für sie wäre die Ehrenamtspauschale ein wertvolles Zeichen der Anerkennung gewesen, sagt Feuerwehr-Präsident Kröger.