Nach heutiger Einigung im Verkehrsausschuss wird der Deutsche Bundestag am Freitag dieser Woche die Einführung eines Feuerwehr-Führerscheins beschließen. Die Gesetzesänderung soll bis 4,75 Tonnen eine interne Ausbildung und Prüfung sowie bis 7,5 Tonnen Fahrzeuggewicht eine vereinfachte Ausbildung und Prüfung durch reguläre Fahrschulen ermöglichen.
Der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) hat sich mit Vertretern der Landesfeuerwehrverbände in den Gesprächen mit Ministerien und Politik in den vergangenen Monaten intensiv für Lösungen eingesetzt, damit bundesweit überschlägig 100.000 ehrenamtliche Einsatzkräfte mit ihrem Pkw-Führerschein auch wieder kleinere Feuerwehr-Fahrzeuge lenken dürfen. Dies ist durch EU-Recht seit einigen Jahren verboten und bedroht zunehmend die Einsatzfähigkeit Freiwilliger Feuerwehren, vor allem im ländlichen Raum.
„Der geplante Feuerwehr-Führerschein ist ein erster Erfolg. Wir haben in der jetzigen politischen Konstellation das Mögliche erreicht. Unser dauerhaftes Ziel bleibt die Anerkennung der Feuerwehr als Teil des Katastrophenschutzes im Sinne der Europäischen Führerscheinrichtlinie und darauf beruhend eine generelle Befreiung bis 7,5 Tonnen“, sagen DFV-Präsident Hans-Peter Kröger und der Vorsitzende des Landesfeuerwehrverbandes (LFV) Bayern, Alfons Weinzierl.
Bis 4,75 Tonnen Ausbildung und Prüfung innerhalb der Organisation möglich
Für den Ausbilder zur Fahrerlaubnis bis 4,75 Tonnen, der zugleich auch Prüfer in der Feuerwehr sein kann, sollen nach den Vorstellungen des Verkehrsausschusses unter anderem folgende Bedingungen angesetzt werden: Er muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse C 1 sein. Weitere Festlegungen, zum Beispiel den Inhalt der internen Ausbildung, sollen die Länder individuell treffen. „Die Länder bekommen dadurch einen großen Spielraum, den sie nach ihren Gegebenheiten sinnvoll gestalten können“, erklärt DFV-Präsident Kröger.
Der bayerische LFV-Vorsitzende Alfons Weinzierl betont: „In den Ländern, wo die Regelung bis 4,75 Tonnen aufgrund der vielen kleinen Ortsfeuerwehren auch sinnvoll ist, legen wir Wert darauf, dass Ausbildung und Prüfung auf den am geringsten nötigen Aufwand begrenzt werden.“ Dies könne zum Beispiel im Rahmen der regulären Maschinistenausbildung erfolgen.
Bis 7,5 Tonnen „C 1 Feuerwehr“: halbe Kosten und Umschreibung
Bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht ist eine abgespeckte Ausbildung ohne theoretische Ausbildung und schriftliche Prüfung geplant, die mit maximal rund 700 Euro plus Prüfungsgebühr etwa zwischen ein Drittel und zur Hälfte günstiger sein könnte als die reguläre Fahrschulausbildung der Klasse C 1. Außerdem soll „C 1 Feuerwehr“ nach zwei Jahren Nutzung in der Feuerwehr zu einem vollwertigen Führerschein C 1 umgeschrieben werden können. „Dies soll auch ein Anreiz für junge Menschen sein, sich in den Feuerwehren zu engagieren“, sagt DFV-Präsident Kröger.
LFV-Vorsitzender Weinzierl bekräftigt: „Selbstverständlich werden wir nach einem Jahr sehen, ob der jetzt geplante Feuerwehr-Führerschein ein guter Kompromiss ist da werden wir den Bundestag auch beim Wort nehmen. Unser langfristiges Ziel muss sein, dass Feuerwehrfahrzeuge bis zu 7,5 Tonnen ohne jeden zusätzlichen Aufwand gefahren werden dürfen, so wie dies jahrzehntelang möglich war.“
Nach der Beschlussfassung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes im Bundestag und dem Inkrafttreten muss zunächst noch die Umsetzung in den Ländern durch Rechtsverordnungen erfolgen. Erst dann kann der Feuerwehr-Führerschein in der Praxis umgesetzt werden.