„Was bleibt übrig von einem Ministerversprechen? Die geweckten Erwartungen zum Feuerwehr-Führerschein wurden bisher bei weitem nicht erfüllt", betont der Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), Hans-Peter Kröger. Eine praktikable Lösung, die auch politisch gewollt ist, drohe im Widerstreit der Interessengruppen zerrieben zu werden.
Der Spitzenverband der Feuerwehren setzt sich dafür ein, dass bundesweit überschlägig 100.000 ehrenamtliche Einsatzkräfte mit ihrem Pkw-Führerschein auch kleinere Feuerwehr-Fahrzeuge lenken dürfen. Dies ist durch EU-Recht seit einigen Jahren verboten und bedroht zunehmend die Einsatzfähigkeit Freiwilliger Feuerwehren vor allem im ländlichen Raum.
„Den vorliegenden Entwurf der Fahrerlaubnisverordnung lehnen wir konsequent ab. Er sieht für Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen eine zusätzliche Ausbildung und eine externe Prüfung vor. Das brächte keine nennenswerte Entlastung. An tragfähigen Lösungen mangelt es nicht. Wir fordern eine organisationsinterne Unterweisung ohne jede Prüfung für diese Fahrzeuge", sagt Kröger.
Im Laufe der Abstimmungsgespräche der vergangenen Wochen könne er sich des Eindrucks nicht erwehren, die deutsche Seite habe selbst dafür gesorgt, „dass der deutsche Katastrophenschutz in der EU-Führerscheinregelung als einziger in Europa von möglichen Ausnahmeregelungen praktisch ausgenommen ist", mutmaßt der Feuerwehr-Präsident. „Nicht anders ist zu erklären, dass die EU die Feuerwehr - die in Deutschland zahlenmäßig größte Organisation im Bevölkerungsschutz - nicht als Teil des Katastrophenschutzes anerkennt."
DFV-Präsident Kröger: „Die Unterstützung der Politik für einen Feuerwehr-Führerschein ist groß, das öffentliche Versprechen des Bundesverkehrsministers steht. Jetzt muss Herr Tiefensee zeigen, ob er Herr im eigenen Hause ist."
Hintergrund: Die fachliche Position des DFV
Der Deutsche Feuerwehrverband fordert,
dass die Europäische Führerschein-Richtlinie die Feuerwehr als Bestandteil des Katastrophenschutzes anerkennt und damit den Weg für eine nationale Ausnahmeregelung freimacht.
dass Feuerwehrangehörige, die im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sind, die Berechtigung erhalten, Feuerwehrfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 4,75 Tonnen. zu führen. Dies soll auf der Basis einer ohne weitere Ausbildung und Prüfung zu erteilenden Fahrberechtigung möglich sein. Damit wäre sichergestellt, dass auch in Zukunft die Feuerwehrfahrzeuge der Ortsfeuerwehren in der Fläche zur Sicherstellung des Brandschutzes bewegt werden können.
dass darüber hinaus eine praktikable und mit dem geringsten möglichen Aufwand verwirklichbare Lösung für das Führen von Feuerwehr-Fahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen geschaffen wird. Dazu soll die Fahrerlaubnisverordnung so verändert werden, dass der Aufwand für Ausbildung und Prüfung auf ein unabdingbares Mindestmaß an praktischer Ausbildung reduziert wird. Die EU-konforme Fahrerlaubnisprüfung stellt dann sicher, dass optional nach zwei Jahren eine prüfungsfreie Umschreibung in eine zivile Fahrerlaubnis möglich ist.