Feuerwehrleute sollen künftig besser und genau so gut wie Polizeibeamte vor Gewalt geschützt werden. Dafür hat sich der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages ausgesprochen. Dr. Jan Heinisch, Jurist und Vorsitzender des Verbandes der Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen, vertrat dort als DFV-Experte die Interessen der haupt- und ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Wir wollen einen Systemwechsel, damit Täter nicht länger bevorzugt werden, betont Heinisch.
Der Spitzenverband der Feuerwehren hatte mehr Sicherheit gefordert, weil Einsatzkräfte immer häufiger beschimpft, tätlich angegriffen oder mit Gegenständen beworfen werden. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht (Drucksache 17/4143), mit dem unter anderem die Feuerwehren besser strafrechtlich gegen Angriffe geschützt werden sollen. Dies gilt sowohl für Fahrzeuge und Geräte als auch für die Einsatzkräfte selbst.
Wir stellen in unserer Einsatzpraxis eine veränderte gesellschaftliche Realität fest. Im Zentrum stehen dabei nicht mehr nur diejenigen, die sich aktiv und alkoholisiert gegen Einsatzkräfte zur Wehr setzen, sondern marodierende Gruppen, die Einsätze absichtlich behindern oder Feuerwehrleute angreifen, häufig auch im rückwärtigen Bereich einer Einsatzstelle, sagt Heinisch.
Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienste sollen deshalb auch unter den Schutz des § 113 Strafgesetzbuch (StGB, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) gestellt werden. Danach werden bislang nur die Polizei und weitere Amtsträger bei der Vornahme von Vollstreckungshandlungen geschützt. Heinisch: Bestraft wird, wer zum Beispiel bei seiner Festnahme gegen die Vollstreckungshandlung Widerstand leistet oder die Einsatzkräfte angreift. Nach bisheriger Rechtslage führt eine Tat gegenüber der Feuerwehr indes immer zu einer Interessenabwägung, die im Zweifel dem Täter nützt. Wir sprechen uns daher dafür aus, jede Diensttätigkeit konsequent unter den Schutz des § 113 StGB zu stellen.
Nach dem Gesetzentwurf soll auch der § 305a StGB geändert werden, der bislang nur Fahrzeuge der Polizei und der Bundeswehr besonders schützt. Wer solche Fahrzeuge zerstört oder beschädigt, wird demnach härter bestraft als bei einer klassischen Sachbeschädigung. Künftig sollen auch Fahrzeuge von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten sowie wesentliche technische Arbeitsmittel von dieser Strafverschärfung erfasst werden.
Heinisch ist nach der Anhörung und einem persönlichen Gespräch mit dem Vorsitzenden des Rechtsausschusses, MdB Siegfried Kauder, zuversichtlich: Wir konnten die Realitäten im Einsatzalltag darstellen. Ihnen wollen die Abgeordneten nach meinem Eindruck mit der Neuregelung bestmöglich gerecht werden. Mit einer Gesetzesänderung können wir wirklich etwas erreichen. Dann sind alle Feuerwehrangehörigen, alle Fahrzeuge und die Geräte besonders geschützt.
Quelle: Deutscher Feuerwehrverband