Seit Oktober 2008 setzen wir uns gemeinsam für den Bestand der Feuerschutzsteuer ein, die durch geplante Veränderungen der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern (Föderalismusreform II) gefährdet war. Die Kommission hat am 5. März 2009 ihre Arbeit abgeschlossen. Die Kommission hat dabei empfohlen, die Verwaltungskompetenz für die Feuerschutzsteuer auf den Bund zu übertragen und die Trennung der gemeinsamen Bemessungsgrundlage für die Feuerschutzsteuer und die Versicherungssteuer gefordert. Wegen Einzelheiten wird auf die auszugsweise als Datei angefügten Beschlüsse der Kommission von Bundestag und Bundesrat verwiesen (Seite 58).
Zur Sicherung einer gleichbleibenden Besteuerung werden die bisherigen besonderen Steuersätze für die Wohngebäude- und Hausratversicherung an den Regelsteuersatz angepasst (Seite 60).
Neben der Trennung soll ein fester Anteil am Versicherungsentgelt auf die Feuerschutzsteuer entfallen. Diese Verteilung wurde so vorgenommen, dass die Länder mit einem Aufkommen an der Feuerschutzsteuer nicht nur in Höhe von 320 Mit. Euro sondern in Höhe von ca. 400 Mio. Euro bei gleich bleibenden Versicherungsentgelten rechnen können. Der über den Betrag von 320 Mio. Euro hinausgehende Betrag trage Unwägbarkeiten der Rechtsänderung zugunsten der Länder Rechnung (Seite 64).
Werden diese Absichten umgesetzt (wofür vieles spricht) ist das Aufkommen der Feuerschutzsteuer in Baden-Württemberg in den kommenden Jahre stabil; durch die "Erhöhung" von bundesweit 320 auf 400 Mio. Euro und bei gleichbleibendem Anteil von Baden-Württemberg am bundesweiten Aufkommen dürfte der jährliche Anteil für Baden-Württemberg sogar noch etwas steigen.