Die vom Europäischen Parlament geplante Veränderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie ist gescheitert - dadurch sind im Bereich angestellter Feuerwehrleute auch weiterhin flexible Modelle möglich. „Wir sind erleichtert, dass mögliche gravierende Einschnitte vor allem bei den Werkfeuerwehren abgewendet wurden und sehen dies auch als Erfolg unserer massiven Intervention in Brüssel“, sagt Ulrich Behrendt, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV).
Die Neufassung der Arbeitszeitrichtlinie wurde im Vermittlungsverfahren gestoppt; das Europäische Parlament und der EU-Ministerrat konnten sich nicht einigen. Die bestehende Reglung, ein nach jahrelangem Streit gefundener Ratskompromiss, bleibt damit zunächst in Kraft - auch die so genannte Opt-out-Regel: Mit Einverständnis des Arbeitnehmers und auf tarifvertraglicher Grundlage kann die wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden überschritten werden.
Nach Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs muss die Bereitschaftszeit weiterhin als Arbeitszeit gewertet werden. Die EU-Kommission kann nun einen neuen Gesetzesentwurf ausarbeiten.
Der DFV fordert, die Feuerwehren generell von der EU-Arbeitszeitrichtlinie auszunehmen. Behrendt: „Wir brauchen flexible Lösungen, um den flächendeckenden Brandschutz aufrecht zu erhalten, und auch, um qualifizierte Arbeitsplätze im betrieblichen Brandschutz zu erhalten.“
Eine ausführliche Information der EU finden Sie unter www.dfv.org/arbeitszeit.