„Der Ministerrat hat in seiner jüngsten Sitzung den Entwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes zur Anhörung freigegeben. Mit der Novellierung will die Landesregierung sicherstellen, dass die Feuerwehren im Land auch künftig erfolgreich und professionell arbeiten können.“ Das sagte Innenminister Heribert Rech am Freitag, 5. Dezember 2008, in Stuttgart. Bewährtes bleibe erhalten, gleichzeitig würden gesellschaftliche Veränderungen und im Laufe der Jahre aufgetretener Veränderungsbedarf berücksichtigt.
Unter anderem werde die Wirtschaftlichkeit der Gemeindefeuerwehren verbessert und der Verwaltungsaufwand verringert. So sollten künftig gemäß einer Forderung des Rechnungshofes und eines darauf beruhenden Landtagsbeschlusses Feuerwehreinsätze bei Fahrzeugbränden und Verkehrsunfällen insgesamt kostenpflichtig sein. Bisher sei der Einsatz nur in Teilen kostenpflichtig gewesen. Es sei gerechter, die Gesamtkosten den Verursachern beziehungsweise deren Versicherung aufzuerlegen, als die Allgemeinheit damit zu belasten. Außerdem sei vorgesehen, dass die Gemeinden Sonderlösch- und Sondereinsatzmittel bei Bränden in Industrie- und Gewerbebetrieben beim Verursacher abrechnen könnten.
„Um die Feuerwehr gut für die Zukunft aufzustellen und den Personalbestand zu sichern, wollen wir den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst attraktiver machen“, so Rech. Beispielsweise würden der Eintritt in und der Austritt aus der Feuerwehr erleichtert. Außerdem könnten Freiwillige Feuerwehrangehörige während bestimmter Lebensphasen von der Pflicht befreit werden, regelmäßig an Übungen und Einsätzen teilzunehmen. Familie und Freiwillige Feuerwehrarbeit sollten so besser miteinander vereinbar sein. Vorgesehen sei auch, den Übertritt von der Jugendfeuerwehr in die Einsatzabteilung durch Senkung des Eintrittsalters von 18 auf 17 Jahre zu erleichtern.
In Industrie- und Gewerbeparks könnten künftig gemeinsame Werkfeuerwehren eingerichtet werden. Wenn die Aufgabenerfüllung für den gesamten Bereich sichergestellt sei, könnten beispielsweise benachbarte Betriebe, Einrichtungen oder Verwaltungen eine gemeinsame Werkfeuerwehr unterhalten. „Darunter darf der Sicherheitsstandard aber nicht leiden. Denn das würde zusätzliche Anforderungen für die jeweilige Gemeindefeuerwehr und damit die Gemeinde bedeuten“, betonte der Innenminister.
Bei Überlandhilfen würde künftig die Gemeinde eines Einsatzortes bei Großeinsätzen von Kosten entlastet. Die derzeitige umfassende Kostenersatzpflicht bei Überlandhilfe könne dazu führen, dass Gemeinden, beispielsweise bei Großbränden, durch die Kostenforderungen Hilfe leistender Gemeinden finanziell überfordert würden. Um diese Folgen abzumildern, solle die Gemeinde des Einsatzortes künftig nicht mehr alle Überlandhilfekosten ersetzen müssen. Könne Kostenersatz bei Dritten nicht verlangt werden, beschränke sich die Kostenersatzpflicht gegenüber Hilfe leistenden Gemeinden auf den Einsatz von Sonderfahrzeugen wie Drehleitern, Rüstwagen, Gerätewagen und Kranwagen. Die Überlandhilfe mit Löschfahrzeugen bleibe in diesen Fällen für die Gemeinde des Einsatzortes kostenfrei. Die Gemeinden können aber von dieser Regel eigene, im Sinne der kommunalen Zusammenarbeit abweichende Vereinbarungen abschließen.