Zur Bewältigung von außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. größeren Schadensereignissen oder Krisensituationen) bedarf es der schnellen Reaktion der zuständigen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. Zu diesem Zweck treffen die für die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden besondere Vorkehrungen und bilden im Ereignisfall Stäbe zur Lagebewältigung. Dieses gilt in gleicher Weise für die Gemeinden in ihrer Eigenschaft als Mitwirkende im Katastrophenschutz, berührt aber auch ihre Zuständigkeit als Ortspolizeibehörde. Verantwortlich hierfür ist die Behördenleitung, also die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister der betreffenden Gemeinde.
Die „Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Bildung von Stäben bei außergewöhnlichen Ereignissen und Katastrophen“ (VwV Stabsarbeit) gibt hierbei den Rahmen für diese Aufgabenstellung vor.
In kleineren Gemeinden sind die Regelungen der VwV Stabsarbeit mitunter aber nicht ohne weiteres umsetzbar. Die Empfehlungen des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration sollen deshalb als Hilfestellung zur Umsetzung der VwV Stabsarbeit in Bezug auf die örtlichen Verhältnisse in kleineren Gemeinden dienen und diese ergänzen. Den Gemeinden wird somit ermöglicht, sich angemessen und zeitgerecht auf außergewöhnliche Ereignisse vorzubereiten und die Vorkehrungen dafür zu treffen, dass in einem Ereignisfall auch kleinere Gemeindeverwaltungen handlungsfähig bleiben.
Die Unterlagen können von der Homepage der Landesfeuerwehrschule heruntergeladen werden:
https://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Verwaltungsstab/Seiten/default.aspx
Quelle: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg