Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Medienteam KFV Heilbronn

Die bundesweite Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 gilt künftig auch in Baden-Württemberg.

Wie die kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg mitteilt, gilt seit dem 27. Mai 2015 die bundesweite Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 auch in Baden-Württemberg. Wählt der Patient diese Ziffern, landet er bei der Leitstelle, die Notarzt oder Bereitschaftsarzt verständigt. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl, gilt deutschlandweit und ist für den Anrufer kostenlos - egal ob sie aus dem Festnetz oder von einem Mobiltelefon angerufen wird. Die neue einheitliche Rufnummer ersetzt die bisher bekannten Nummern für den allgemeinärztlichen Bereitschaftsdienst.

In lebensbedrohlichen Notfällen, wie Herzinfarkt, Schlaganfall und schwere Unfälle, soll weiterhin unter der Notrufnummer 112 der Rettungsdienst alarmiert werden.

Nähere Infos unter: http://www.kvbawue.de/