Das Bundeskartellamt hat gegen die Iveco Magirus Brandschutztechnik GmbH in Ulm ein Bußgeld in Höhe von 17,5 Mio. Euro wegen Absprachen bei der Herstellung von Feuerwehrfahrzeugen mit Drehleitern verhängt. An der Absprache war neben Iveco auch die Metz Aerials GmbH & Co. KG, Karlsruhe, beteiligt, die zur österreichischen Rosenbauer Gruppe gehört. Gegen Rosenbauer wurde keine Geldbuße verhängt, da das Unternehmen das Kartell im Jahr 2010 mit einem sog. Bonusantrag beim Bundeskartellamt angezeigt hatte. Das Bundeskartellamt hatte im Mai 2010 eine Durchsuchungsaktion durchgeführt. Das Verfahren gegen die beteiligten Vertriebsleiter und Geschäftsführer wurde zum Zwecke einer strafrechtlichen Prüfung an die zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben.
Der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt: Es sind nicht nur Absprachen über Preise, die große volkswirtschaftliche Schäden verursachen. Wenn sogenannte Wettbewerber Aufträge einvernehmlich untereinander aufteilen, wird das System der öffentlichen Ausschreibungen der Kommunen ausgehebelt. Es kommt dann nicht mehr der beste und wirtschaftlichste Anbieter zum Zuge, sondern derjenige, der nach der Absprache der Hersteller gerade dran ist.
Die Kartellabsprache betraf die Herstellung von Feuerwehrfahrzeugen mit Drehleitern in den Jahren 1998 bis November 2007. Auf diesem Markt halten Iveco und Rosenbauer einen gemeinsamen Marktanteil von fast 100%. Die Vertriebsleiter der Unternehmen hatten sich im Kartellzeitraum regelmäßig getroffen und anhand von Projektlisten eine Marktaufteilung der laufenden Ausschreibungen vorgenommen. Im Ergebnis sollte eine Marktaufteilung in einem Verhältnis 50/50 erreicht werden. Um die Kartellabsprachen zu verschleiern, kommunizierten die Vertriebsleiter anfangs mit eigenen Prepaid-Handys und seit der Fußball-WM 2006 in einer Fußballer-Sprache, in der Kartelltreffen als Trainings und zu gewährende Rabatte in Form von Spielergebnissen getarnt wurden.
Das Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet. Allerdings wurde mit dem Unternehmen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung (Settlement) erreicht, was auch bei der Bemessung des Bußgeldes berücksichtigt wurde.
Das Verfahren bzgl. der Absprachen bei Feuerwehrdrehleitern ist damit abgeschlossen. Nicht abgeschlossen ist das Verfahren gegen Iveco wegen Absprachen bei der Herstellung von Feuerwehrlöschfahrzeugen (B12-11/09), in welchem die im Februar 2011 ergangenen Bußgeldbescheide gegen die übrigen am Kartell beteiligten Unternehmen mittlerweile rechtskräftig sind.
Quelle: Bundeskartellamt