Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Bundesweiter Rauchmeldertag

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Medienteam KFV Heilbronn

Innenminister Reinhold Gall und Verkehrsstaatssekretärin Gisela Splett, nehmen den bundesweiten Rauchmeldertag am 13. Juni 2014 zum Anlass, an die seit Juli 2013 bestehende Pflicht zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen und Wohnhäuser zu erinnern. Die Frist zum Einbau endet am 31.12.2014.

„Rauchwarnmelder sind im Brandfall wahre Lebensretter, denn sie warnen rechtzeitig, bevor insbesondere schlafende Menschen durch Rauchgas möglicherweise ohnmächtig werden und dadurch eine Selbstrettung verhindert wird“, sagten Innenminister Gall und Staatssekretärin Splett am Montag, 2. Juni 2014, in Stuttgart. Mit der Festschreibung der Rauchwarnmelderpflicht in der Landesbauordnung Baden-Württemberg sei ein wichtiger Schritt gelungen zu mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger. Außerdem werde die Brandentdeckungszeit verkürzt, was wiederum das Absetzen eines frühzeitigen Notrufs über die 112 ermögliche.

Jedes Jahr kämen in Baden-Württemberg immer noch etwa 50 bis 60 Menschen bei Bränden ums Leben. Die meisten von ihnen würden im Schlaf von Feuer und Rauch überrascht. „Als aktiver Feuerwehrmann weiß ich, dass die Opfer in der Regel durch Rauchgase geschädigt werden. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger verdanken ihre Rettung im Brandfall einem Rauchwarnmelder“, ergänzte Reinhold Gall.

Die Landesbauordnung fordert Rauchwarnmelder für Räume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und innerhalb der Wohneinheit in den Rettungswegen zu diesen Räumen. „Rauchwarnmelder übernehmen die Wache, denn schlafende Menschen sind nicht in der Lage, Brandrauch rechtzeitig wahrzunehmen“, so Gisela Splett.

Brände in Privathaushalten führten häufig zu persönlichen Tragödien. Bereits wenige Atemzüge des giftigen Brandrauchs könnten zu schweren gesundheitlichen Schäden bis hin zum Tod führen. Durch das laute Signal des Rauchwarnmelders werden Personen zuverlässig auf die drohende Gefahr infolge eines Brandes aufmerksam gemacht und sichern sich so den nötigen Vorsprung, um in Sicherheit zu gelangen sowie die Feuerwehr zu alarmieren.

Als Mindestanforderung müssen Rauchwarnmelder der technischen Regel DIN EN 14604 entsprechen und eine CE-Kennzeichnung haben. Es dürfen in Deutschland nur Produkte in den Handel kommen, die diese Anforderungen erfüllen. Die jedem Rauchwarnmelder beiliegende Bedienungsanleitung enthält Hinweise zur Montage und Funktionsprüfung. Alternativ können mit diesen Aufgaben auch Fachfirmen beauftragt werden.

Rauchwarnmelder gibt es sowohl in Ausführungen, bei denen die Batterie nach ungefähr einem Jahr zu tauschen ist, als auch solche mit Langzeitbatterien, die bis zu zehn Jahre Energie liefern. Danach sind diese Melder jedoch insgesamt auszutauschen, weil die Batterie nicht entnehmbar ist. Auf eine leere Batterie wird rechtzeitig mit einem akustischen Signal, das sich eindeutig und unverwechselbar vom Alarm unterscheidet, aufmerksam gemacht.

Zusatzinformationen:

Weitere Informationen zum bundesweiten Aktionstag gibt es im Internet unter www.rauchmelder-lebensretter.de.

Antworten auf weitere Fragen zur Rauchwarnmelderpflicht unter:
www.mvi.baden-wuerttemberg.de/de/planen-bauen/baurecht/bauordnungsrecht/faq-rauchwarnmelder/

Auskünfte zum Thema Brandschutz und Rauchmelder bieten auch die örtlichen Feuerwehren.

Quelle: Innenministerium, Ministerium für Verkehr und Infrastruktur