Die vorliegende Handreichung ist als Hilfsmittel für den Feuerwehrkommandant konzipiert, um bei der Teilnahme an einer Brandverhütungsschau die „Problemstellen“ zu erkennen.
Objekte, die der Brandverhütungsschau unterliegen, müssen in Abständen von höchstens Jahren überprüft werden. Zur Brandverhütungsschau kann die Baurechtsbehörde Sachverständige hinzuziehen.
In der Regel wird der Kreisbrandmeister zur Brandverhütungsschau hinzugezogen. Vielerorts wird auch der örtliche Feuerwehrkommandant zur Brandverhütungsschau ingeladen. Die Teilnahme des Feuerwehrkommandanten an der BVS hat sich bewährt, da der
Feuerwehrkommandant hierdurch Kenntnisse über Gefahrenpotentiale in seinem Ausrückebereich erhält. Weiterhin kann der Kommandant Erfahrungen von Einsätzen und Übungen bei dem zu überprüfenden Objekt sowie die Leistungsfähigkeit der örtlichen Feuerwehr in die BVS
einfließen lassen.
Die Teilnahme des örtlichen Feuerwehrkommandanten kann aber die Teilnahme eines Brandschutzsachverständigen bzw. des Kreisbrandmeisters nicht ersetzen.
Die vorliegende Handreichung ist als Hilfsmittel für den Feuerwehrkommandant konzipiert, um bei der Teilnahme an einer Brandverhütungsschau die „Problemstellen“ zu erkennen.